Atsiliepimai
Aprašymas
Fast jedes Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften war zu irgendeiner Zeit eine Kolonialmacht, die über ausländische Territorien herrschte. Zwar begreift sich die Europäische Union heute als eine Werteunion, mit deren ausdrücklichem Bekenntnis zur Menschenwürde, zu Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaat koloniale Herrschafts-formen nicht vereinbar sind. Allerdings haben sich nahezu unbemerkt Nachwirkungen jener Epoche im europäischen Recht wie Sedimente in verschiedenen Schichten abgelagert. Erst langsam setzt ein Nachdenken über die Strukturen und Inhalte des Verhältnisses der Union zu ehemaligen Kolonien ihrer Mitgliedstaaten ein. Auch die Europarechtswissenschaft ist gefordert, den postkolonialen Relikten im Unionsrecht nachzuspüren.
Fast jedes Gründungsmitglied der Europäischen Gemeinschaften war zu irgendeiner Zeit eine Kolonialmacht, die über ausländische Territorien herrschte. Zwar begreift sich die Europäische Union heute als eine Werteunion, mit deren ausdrücklichem Bekenntnis zur Menschenwürde, zu Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaat koloniale Herrschafts-formen nicht vereinbar sind. Allerdings haben sich nahezu unbemerkt Nachwirkungen jener Epoche im europäischen Recht wie Sedimente in verschiedenen Schichten abgelagert. Erst langsam setzt ein Nachdenken über die Strukturen und Inhalte des Verhältnisses der Union zu ehemaligen Kolonien ihrer Mitgliedstaaten ein. Auch die Europarechtswissenschaft ist gefordert, den postkolonialen Relikten im Unionsrecht nachzuspüren.
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